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   BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95   

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BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95 (https://dejure.org/1995,3102)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1995 - 5 RJ 10/95 (https://dejure.org/1995,3102)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 (https://dejure.org/1995,3102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit und Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Unmöglichkeit der Ausübung der bisherigen Tätigkeit - Benennung konkreter Verweisungstätigkeit - Erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21. Februar 1982 - 5 RJ 61/88 - in SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 56 mwN; Urteil des BSG vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - in SozR 3-2200 § 1247 RVO Nr. 10) gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen, denn eine Tätigkeit zum Zweck des Gelderwerbs ist grundsätzlich nur außerhalb der Wohnung möglich.

    Erwerbsunfähig ist danach in der Regel, wer auch unter Verwendung von Hilfsmitteln nicht in der Lage ist, täglich viermal diese Wegstrecke von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zu überwinden und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56).

    Der Senat sieht sich auch veranlaßt, an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach der Versicherte in der Lage sein muß, "mehr als" und nicht nur "etwa" 500 m zurückzulegen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Generell kann deshalb im Rahmen des § 1247 RVO - anders als bei § 1246 RVO - jeder Versicherte pauschal auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden, wobei der Versicherte grundsätzlich auch einen wesentlichen sozialen Abstieg in Kauf nehmen muß, solange er im Rahmen seiner objektiven Leistungsfähigkeit noch tätig sein kann (vgl etwa Urteil des BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - in SozR 3-2200 § 1247 RVO Nr. 8).

    Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung zwingt damit zur konkreten Benennung (Urteil des BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 117; Urteil des BSG vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 136; Urteil des BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - in SozR 3-2200 § 1247 RVO Nr. 8).

    Eine solche schwere spezifische Leistungseinschränkung ist etwa in bestimmten Fällen bei Einäugigkeit oder bei Einarmigkeit des Versicherten bejaht worden (Urteil des BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 90), auch Einschränkungen der Arm- und Handbeweglichkeit können bereits Zweifel an einer normalen betrieblichen Einsatzfähigkeit des Versicherten auch für leichtere Tätigkeiten gerechtfertigt erscheinen lassen (Urteil des BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - in SozR 3-2200 § 1247 RVO Nr. 8).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 50/84
    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Trotz des vollschichtigen Leistungsvermögens des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wären für ihn "die Fähigkeit zum Erwerb" und die Möglichkeit, "eine Erwerbstätigkeit auszuüben" iS von § 1247 Abs. 2 RVO nicht gegeben, wenn er nur noch Vollzeitarbeitsplätze ausfüllen könnte, bei denen wegen ihrer Seltenheit zumindest die erhebliche Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht (Urteil des BSG vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 137; Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 139).

    Sollte das LSG zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger zumutbar auf die Tätigkeit eines einfachen Pförtners (oder eines Sichtkontrolleurs) verwiesen werden kann, so wird es weiterhin zu prüfen haben, ob möglicherweise für die für den Kläger vorgesehene Verweisungstätigkeit wegen ihrer Seltenheit zumindest die erhebliche Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht (Urteil des BSG vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 137; Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 139).

  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 55/84

    Verweisbarkeit eines Facharbeiters - Tätigkeit eines Pförtners

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Trotz des vollschichtigen Leistungsvermögens des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wären für ihn "die Fähigkeit zum Erwerb" und die Möglichkeit, "eine Erwerbstätigkeit auszuüben" iS von § 1247 Abs. 2 RVO nicht gegeben, wenn er nur noch Vollzeitarbeitsplätze ausfüllen könnte, bei denen wegen ihrer Seltenheit zumindest die erhebliche Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht (Urteil des BSG vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 137; Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 139).

    Sollte das LSG zu dem Ergebnis gelangen, daß der Kläger zumutbar auf die Tätigkeit eines einfachen Pförtners (oder eines Sichtkontrolleurs) verwiesen werden kann, so wird es weiterhin zu prüfen haben, ob möglicherweise für die für den Kläger vorgesehene Verweisungstätigkeit wegen ihrer Seltenheit zumindest die erhebliche Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes besteht (Urteil des BSG vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 137; Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 139).

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist zum einen die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung und zum anderen die Qualität der verrichteten Arbeit, dh der aus einer Mehrzahl von Faktoren zu ermittelnde Wert der Arbeit für den Betrieb (Urteil des BSG vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 45).

    Zumindest eine der danach in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten ist konkret zu bezeichnen (Niesel in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 109, 122; BSG Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 45; BSG Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 - in SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 143 mwN).

  • BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 21. Februar 1982 - 5 RJ 61/88 - in SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 56 mwN; Urteil des BSG vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - in SozR 3-2200 § 1247 RVO Nr. 10) gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen, denn eine Tätigkeit zum Zweck des Gelderwerbs ist grundsätzlich nur außerhalb der Wohnung möglich.

    Erwerbsunfähig ist danach in der Regel, wer auch unter Verwendung von Hilfsmitteln nicht in der Lage ist, täglich viermal diese Wegstrecke von über 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zu überwinden und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Es muß also konkret anhand der verschiedenen Anforderungen und Belastungen geprüft werden, ob diese von dem Versicherten trotz der vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen bewältigt werden können (Urteil des BSG vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 29; Urteil des BSG vom 25. August 1993 - 13 RJ 59/92 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 34; Niesel in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 98 f).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Es muß also konkret anhand der verschiedenen Anforderungen und Belastungen geprüft werden, ob diese von dem Versicherten trotz der vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen bewältigt werden können (Urteil des BSG vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 29; Urteil des BSG vom 25. August 1993 - 13 RJ 59/92 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 34; Niesel in Kasseler Komm, § 43 SGB VI RdNr 98 f).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Zwar hat der 13. Senat in vier anhängigen Revisionsverfahren (13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94) dem GrS des BSG zwei Fragen vorgelegt, die erkennen lassen, daß der 13. Senat möglicherweise nicht an der bisherigen Rechtsprechung festhalten will; zum einen nicht an der Auffassung, daß ungelernten Arbeitern kein Weisungsberuf zu benennen ist, zum anderen nicht daran, daß die Gründe für einen Verdacht der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes abschließend in der Rechtsprechung genannt worden sind (Katalogfälle).
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 45/93

    Medizinischer Gutachter - Tätigkeit - Eignung - Konkrete Angaben

    Auszug aus BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
    Das LSG brauchte sich nicht gedrängt zu fühlen, weitere Ermittlungen anzustellen, zumal auch ein etwaiger Beweisantrag des Klägers hinsichtlich der Einholung eines speziellen berufskundlichen Gutachtens nicht vorlag (vgl dazu Urteil des BSG vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 45/93 - in SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 44).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

  • BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85

    Verweisung eines Versicherten - Allgemeines Arbeitsfeld -

  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Hiernach ist im Fall des Klägers für die Bestimmung des qualitativen Wertes seines bisherigen Berufs die Berufsgruppe IV/4 des BRTV-Bau maßgeblich, die allerdings nach der Rechtsprechung des BSG nicht die Einordnung in die Gruppe der Facharbeiter i.S.d. Mehrstufenschemas rechtfertigt, sondern die Zuordnung in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich begründet (BSG, Urteil v. 19.6.1997, 13 RJ 101/96, juris; BSG, Urteil v. 9.9.1986, 5b RJ 82/95 = SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG, Urteil v. 11.11.1996, 4a RJ 85/85 und BSG, Urteil v. 14.9.1995, 5 RJ 10/95).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Das LSG hat auf die Gehfähigkeit der Klägerin abgestellt und ist dabei - in Anwendung des dafür gebotenen generalisierenden Maßstabs (vgl BSG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; Senatsurteile vom 21. Februar 1989 - 5 RJ 61/88 - SozR 2200 § 1247 Nr. 56, vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - veröffentlicht in JURIS und vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 10) - davon ausgegangen, dass ausreichende Gehfähigkeit gegeben ist, wenn Fußwege von über 500 m vier Mal täglich mit zumutbarem Zeitaufwand zurückgelegt werden können.
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R

    Landwirtschaftliche Alterssicherung - Erwerbsunfähigkeitsrente - Anspruch -

    Die Rechtsprechung des BSG (vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - JURIS-Nr KSRE063280915; Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - JURIS-Nr KSRE024430208, jeweils mwN, stRspr) nimmt generell das Fehlen der Wegefähigkeit an, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) - nicht in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zwei Mal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.
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